§ 1 Geltungsumfang

1.1 Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind stets und ausschließlich die Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der Firma AS Consult und ihren Vertragspartnern. Sie gelten grundsätzlich mit der Bestellung oder Annahme aller von AS Consult gehandelten Produkte als anerkannt und vereinbart. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner widerspricht, und/oder eigene abweichende Bedingungen verwendet.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie können nur dann und insoweit Vertragsinhalt werden, als die Firma AS Consult dies ausdrücklich vor Auslieferung der Ware schriftlich bestätigt. Bleibt eine solche Bestätigung aus, so gilt dies, insbesondere bei Warenauslieferung, als Widerspruch fremder Geschäftsbedingungen.

1.3 Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen, um wirksam zu sein, der vorherigen schriftlichen Bestätigung von AS Consult.

§ 2 Angebote, Preise und Liefertermine, Überlassung von Personal

2.1 Angebote von AS Consult sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Die Bestellannahme erfolgt durch die schriftliche Bestätigung der AS Consult Geschäftsführung oder durch deren Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben vorbehalten.

2.2 Die Verbindlichkeit von Fristen und Lieferterminen setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Angaben macht und die gegebenenfalls nötigen Unterlagen rechtzeitig AS Consult beziehungsweise den Spediteuren zur Verfügung stellt. Eine Lieferung kann von AS Consult zurückgehalten werden, wenn wesentliche Vertrags- und insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraten sind.

2.3 Können wir aufgrund höherer Gewalt, infolge unabwendbarer Umstände, wie beispielsweise schlechtem Wetter, Mangel an Arbeitskräften, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Energiemangel, Ausfall von Transportfahrzeugen, Mobilmachung, Krieg sowie sonstige, ähnlich schwerwiegenden Betriebsstörungen auch verbindlich angegebene Fristen nicht einhalten, kann der Empfänger unter Einreichung einer vor dem Warenerhalt gemachten, schriftlichen Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn er wegen der Lieferverzögerung kein Interesse an der Lieferung hat.

2.4 Wird uns durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, stellt AS Consult dies von der Lieferverpflichtung frei. Dies gilt auch, falls die genannten Ereignisse auf unseren Betrieb oder den Inhalt unserer Leistung so wesentlich einwirken, dass wir an der Ausführung des Vertrages gehindert sind.

2.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, in den vorgenannten Fällen, sei es wegen Rücktritts oder Verzuges, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt nicht, soweit uns der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

2.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde an Teillieferungen kein Interesse hat und die vereinbarte Leistungszeit überschritten ist, Beanstandungen an Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung.

2.7 Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über AS Consult vermittelt wurde, nicht direkt vom Kunden gebucht bzw. abgeworben werden darf. Bei Zuwiderhandlung hat AS Consult das Recht 5.000,00 € Schadensersatz pro Vergehen verlangen. Dies gilt auch für Personal, welches AS Consult an Kunden vermittelt hat.

§ 3 Zahlungsbedingungen

3.1 unsere Forderungen aus Lieferungen sind sofort fällig: In Form von Nachnahme/Verrechungsscheck oder in bar bei Absprache mit Rechnung.

3.2 Zahlungen werden zunächst auf ungesicherte, ansonsten auf die ältesten Forderungen, Zinsen und Kosten zuerst angerechnet.

3.3 Wir sind nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel in Zahlung zu nehmen. Nehmen wir solche dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung des Inkasso- und Diskontspesens. Auch die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Kaufpreiserfüllung. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage der in Zahlung gegebenen Urkunden.

3.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf dem zugrunde liegenden Liefervertrag beruht.

3.5 Hinweis für Verbraucher gemäß §13 BGB: Gemäß §286 Abs. BGB geraten Sie spätestens nach 30 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung in Verzug. 3.6 Im Falle des Verzugs können wir Verzugszinsen in Höhe von 5% bzw. im kaufmännischen Verkehr 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, wobei wir uns vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 AS Consult tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber Ihren Vorlieferanten hat, an den Kunden der AS Consult ab. Etwaige Gewährleistungs- ansprüche, die von den Kunden gegen die AS Consult geltend gemacht werden, sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der Lieferanten der AS Consult abhängig. Die AS Consult ist nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme gegen die Vorlieferanten gewährleistungspflichtig.

4.2 AS Consult übernimmt zwei Jahre Garantie auf eigene Produkte. Die Garantie umfasst die Gewähr dafür, dass die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist, die den bestimmungsgemäßen Nutzwert aufheben oder mindern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass der Kunde die in Empfang genommene Ware unverzüglich auf Transportschäden und offensichtliche Produktmängel untersucht. Offensichtliche Mängel müssen AS Consult  spätestens binnen 24 Stunden nach Erhalt unter genauer Angabe der Mängelbeschreibung schriftlich mitgeteilt werden. Mängelrügen des Vertragspartners unter den Voraussetzungen der §§ 377, 378 HGB sind ausgeschlossen, wenn die Rüge nicht vor Verarbeitung oder Weiterversand bei AS Consult schriftlich eingegangen ist, Mengenbeanstandungen jedoch spätestens nach 3 Tagen, Qualitätsrügen spätestens nach 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung, es sei denn, es handelt sich um Qualitätsmängel, die mit zumutbarem Untersuchungsaufwand nicht festgestellt werden können. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Mängel spätestens 5 Tage nach Aufdeckung zu rügen. Bei berechtigten Reklamationen steht dem Kunden nach Wahl der Firma AS Consult ein Anspruch auf Nachbesserung oder bei Rückgabe der Ware auf Ersatzlieferung zu. Im Falle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung übernimmt AS Consult die Kosten der Nachbesserung als solche und trägt die Kosten der erneuten Auslieferung. Bei Waren, die wie Ersatz- und Verschleißteile zur weiteren Verarbeitung oder zum Einbau bestimmt sind, müssen diese Teile unverzüglich nach Ablieferung durch den Kunden untersucht und eventuelle Mängel unverzüglich angezeigt werden. Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung hätten festgestellt werden können, entfallen nach der Verarbeitung oder dem Einbau sämtliche Gewährleistungsansprüche.

4.3 Die Beratung des Kunden, insbesondere für die Verwendung der Ware, erfolgt ohne Gewähr. Wird die von AS Consult bezogene Ware in andere Maschinen und Anlagen verbaut, als ursprünglich vom Hersteller vorgesehen oder der Verwendungszweck mit Nutzung der Ware so entfremdet, dass daher ein insgesamt höheres Haftungsrisiko als der eigentliche Warenwert erreicht wird, so haftet AS Consult dennoch nicht über die Summe des Warenwertes hinaus. Alle abweichenden Absprachen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung der Geschäftsführung.

4.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen des Ersatzes von Mängelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen, wenn unsere Organe, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob-fahrlässig zu vertreten haben.

4.5 Unsere Gewährleistungshaftung ist ausgeschlossen bei schlechter Instandhaltung der Ware durch den Kunden, bei Nichtbeachtung unserer Lagerungshinweise, bei Nichtbeachtung oder Verstoß gegen die Bedienungs- anweisung sowie nach jeglicher Durchführung von Veränderungen an der gelieferten Ware mittels Maschinen und Anlagen.

§ 5 Haftung

5.1 Schadenersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auch solche aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, wenn unsere Organe, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen nicht den Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben bzw. uns eine Haftung wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften trifft. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z.B. bei Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn.

§ 6. Produkthaftung, Schadensersatzansprüche

6.1. AS Consult haftet für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die aus Fehlern der gelieferten Ware entstehen.

6.2. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf folgende Fälle beschränkt: Fehlen zugesicherter Eigenschaften der Ware, schuldhafte Verletzung vertraglicher Hauptpflichten, Verzug oder von AS Consult zu vertretende Unmöglichkeit, sofern AS Consult vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann, vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten. Rücktrittsrechte des Vertragspartners bleiben von den Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst bei vollständiger Bezahlung unserer gesamten Forderungen des/aller geschlossenen Kaufverträge an den Besteller/Besitzer über. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.

7.2 Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Vertrages über die Weiterveräußerung an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstandene Eigentumsanteil der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen Ware zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache so sind wir uns darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeitenden bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und dieses unentgeltlich für uns verwahrt. Der Kunde verpflichtet sich, außergewöhnliche Verfügungen über das Eigentum (z.B. Verpfändung, Sicherheitsübereignung) nur nach unserer vorherigen Zustimmung vorzunehmen.

7.3 Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren veräußert wird. Der Kunde ist bis zum jederzeitigen Widerruf berechtigt, Forderungen aus Weiterveräußerungen der Vorbehaltsware einzubeziehen. Er ist nicht berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte zu verfügen, soweit dadurch unsere Rechte berührt sind.

7.4 Auf unser Verlangen hat der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und die Schuldner über ihre Abtretung zu unterrichten. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

7.5 Die Weiterverarbeitung von gelieferten und mit Frischesiegel versehenen Erzeugnissen ist ausgeschlossen. Im übrigen ist die Weiterverarbeitung nur mit Einwilligung durch AS Consult  zulässig. Für den Fall, daß das Eigentum durch Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache auf den Vertragspartner übergeht, übereignet der Vertragspartner die Hauptsache bereits jetzt sicherheitshalber an AS Consult.

§ 8 Auftragsabwicklung

8.1 Die bei der Bearbeitung der Bestellungen erhaltenen Daten werden in Datenspeicheranlagen erfasst und weiterverarbeitet.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussvorschriften

9.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen, auch frachtfreie, ist Groß-Gerau. Dies gilt auch für Verpflichtungen des Kunden einschließlich Zahlung.

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Liefergeschäften oder sonstigen Leistungen ist Groß-Gerau, wenn der Kunde Vollkaufmann ist.

9.3 Einbeziehung und Auslegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung des Rechtsgeschäftes selbst mit dem Kunden ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen ist ausgeschlossen.

9.4 Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.5 Sollten sich Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzten, die rechtlich zulässig sind und dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nah wie möglich kommen. 
 
AS Consult



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Die AGB für Promotion und Dienstleistungsverträge

Diese allgemeinen Auftragsbedingungen regeln die Ausführung der einzelnen erteilten Aufträge.

§ 1. Pflichten

Diese folgend aufgeführten Pflichten stellen die Interessen der Auftraggeberin dar. Bei Nichterfüllung oder Teilerfüllung kann gemäß § 7 Schadensersatz bei Pflichtverletzungen erhoben werden, da dadurch die Interessen der Auftraggeberin verletzt werden. Davon unberührt ist der Abzug Aufrechnungen des Qualitätsbonus, siehe § 4 Vergütung Abrechnung, Abs. 4.8 und weitere Forderungen gemäß § 8, §9, §10, §11.

1.1. Erscheinungsbild: Wird keine Dienstkleidung der Auftraggeberin gestellt, verpflichtet sich der Auftragsnehmer gegenüber der Auftraggeberin in Stoffhose, Hemd/Bluse und Lederschuhe (keine Turnschuhe) ohne sichtbares Piercing den Auftrag wahrzunehmen, sollte dies nicht der Fall sein, sieht sieht sich die Auftraggeberin in Ihren Interessen und denen Ihrer Vertragspartner geschädigt, so dass §7 zum Tragen kommt.

1.2. Meldepflicht: Der Auftragsnehmer hat sich jeden Veranstaltungstag, spätestens jedoch bis 12.00 Uhr bei der Auftraggeberin zu melden. Sollte sich der Auftragsnehmer erst nach 13:00 Uhr melden, gilt dieser Tag als nicht erfüllt und fällt dann unter §7, und. es wird Schadenersatz erhoben.

1.3. Pünktlichkeit: Der Auftragsnehmer verpflichtet sich zum pünktlichen Erscheinen am Veranstaltungsort. Abweichungen oder Ausfälle bedingt durch Unfall, Krankheit oder sonstigen Ereignissen sind der Auftraggeberin und dem jeweils Verantwortlichen am Veranstaltungsort unverzüglich und vor der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit mitzuteilen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag sofort mündlich als auch schriftlich zu kündigen. Die Ausfallzeiten sind nur in Absprache mit der Auftraggeberin nachzuholen.

1.4. Arbeitszeiten: Sofern im Vertrag nichts anders angeführt, gelten folgende Arbeitszeiten: Montags bis Freitags: 11:00 bis 20:00 Uhr, mit 1 Stunde Pause, Samstags: 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr, nur wenn das Haus am Samstag bereits um 19:00 Uhr schließt, verschiebt sich die Arbeitszeit auf 10:00 bis 19:00 Uhr, mit 1 Stunde Pause. Der Auftrag gilt dann als erfüllt, wenn die Arbeitszeiten eingehalten werden. Ein frühzeitiges Abbrechen und Verlassen der Auftragsstätte, ohne Wichtigen Grund und ohne vorherige Rücksprache mit der Auftraggeberin, wird als Schädigung der Interessen der Auftraggeberin und Ihrer Vertragspartner angesehen. Der entsprechende Tag wird dann nicht vergütet und es können gemäß § 7 noch weitere Ansprüche und Schadenersatz erhoben werden.

1.5. Berichtswesen: Über den jeweiligen Auftrag hat der Auftragsnehmer Bericht zu erstatten. Hierzu sind dem Auftrag Formblätter beigefügt, sind diese nicht beigefügt, so ist ein formloses Schreiben des Marktes mit Datum, Ort, Unterschrift und Stempel einzureichen. Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, diese korrekt ausgefüllt und sofort nach Beendigung des Auftrages der Auftraggeberin zu übermitteln, spätestens jedoch drei Werktage später. Wird die Dokumentation nicht der Frist entsprechend der Auftraggeberin übermittelt, wird Schadenersatz gemäß §11 erhoben. Wird kein Bericht oder Nachweis eingereicht, besteht kein Anspruch auf Rechnungsausgleich , der Auftrag gilt dann als nicht erfüllt. Der Nachweis ist vom Auftragnehmer vorzunehmen.

§ 2. Auftragsvergabe:

Der Auftragsnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Aufträgen oder auf Aufträge in einem bestimmten Gebiet. Dem Auftragsnehmer ist es strickt untersagt, direkt für Auftraggeber der AS Consult. Promotion oder Dienstleistungen jeglicher Art durchzuführen.

§ 3. Technische Ausrüstung:

Das zur Verfügung gestellt Equipment wie Kleidung, Demogeräte etc. ist, sorgfältig und sachgerecht zu behandeln. Die übergebenen Gegenstände sind und bleiben Eigentum der Auftraggeberin und sind unverzüglich nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftragsnehmers. Die Modalitäten der Rückgabe werden mit dem jeweiligen Auftrag geregelt. Wurde nichts vereinbart, sind die Geräte spätestens 7 Tage nach Beendigung des Auftrages an die Auftraggeberin zurückzusenden. Hat der Auftragsnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Auftrages die Geräte nicht herausgegeben, kann die Auftraggeberin eine Rechnung über die Gegenstände erstellen und mit der Vergütung des Auftragsnehmers verrechnen oder Strafanzeige wegen Veruntreuung stellen. Etwaige Mehrforderungen werden gegenüber dem Auftragsnehmer geltend gemacht, die dabei zusätzlich anfallenden Kosten, trägt der Auftragsnehmer.

§ 4. Vergütung und Abrechnung

4.1. Der Auftragsnehmer erhält in dem jeweiligen Auftrag zu vereinbarende Vergütung. Alle anfallenden Kosten des Auftragsnehmers, wie Fahrkosten, Spesen, Telefonkosten etc. sind hiermit abgedeckt. Spesen werden nicht gezahlt.

4.2. Kosten für Produkteinweisungen etc. trägt ausschließlich der Auftragsnehmer.

4.3. Der Auftragsnehmer stellt seine Rechnung nach Beendigung des Auftrages. Werden Teile des Auftrages in Rechnungen gestellt,so geschieht die Bezahlung unter Vorbehalt.

4.4. Stellt der Auftragsnehmer eine Rechnung, deren Forderung nicht vertraglich vereinbart wurde, wird die Rechnung bestritten. Nur Vertrags konforme Rechnungen werden nach Eingang (Eingangsstempel) innerhalb von 30 Tagen bezahlt.

4.5. Rechnungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang (Eingangsstempel) und Eingang sämtlicher und vollständig lesbaren Unterlagen ausgeglichen.

4.6. Die Vergütung wird nur für durchgeführte, beendete und vollständig dokumentierte Aufträge gezahlt. 4.7. Die Vergütung wird nur dann gezahlt, wenn das Promotionmaterial vollständig zurückgeschickt wurde, es sei denn, der Auftragsnehmer nimmt noch weitere Aufträge mit diesem Material war. Auf jeden Fall ist nach schriftlicher Aufforderung der Auftraggeberin das Material unverzüglich zurückzuschicken, erst nach Eingang des Materials wird die entsprechende Rechnung bezahlt.

4.8. Qualitätsbonus: Im Tagessatz ist ein Qualitätsbonus von 25,00 EUR pro Tag enthalten, der in Abzug gebracht werden kann. Ein genereller Anspruch auf Vergütung des Qualitätsbonus besteht nicht, dies ist eine freiwillige Leistung der Auftraggeberin.

§ 5. Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seines Auftrages bekannt werdenden Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren und diese nicht für eigene oder fremde Zwecke zu verwerten. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Zuwiderhandlungen werden gemäß §8 Schadenersatz bzw. §9 Erweitertet Schadenersatz geahndet.

§ 6. Steuerpflicht

Der Auftragsnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Versteuerung der ihm gezahlten Vergütung. Diese Verpflichtung betrifft sowohl die Abgabe der Vergütung bei der Einkommenssteuererklärung, als auch die Abführung der gezahlten Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt.

§ 7. Schadensersatz bei Pflichtverletzungen

Schadensersatz ist zu zahlen wenn der Auftragsnehmer während der Ausführung eines ihm erteilten Auftrages die Interessen der AS Consult oder die der Vertragspartner schädigt oder einer vertraglich vereinbarten Veranstaltung ganz oder teilweise ohne Angabe eines wichtigen Grundes fernbleibt. Unter Fernbleiben wird verstanden, dass der Auftrag mit mehr als einer Stunde Verspätung angetreten wird . Diese Regelung gilt auch für die Verschwiegenheitspflicht und für Verletzungen aus dem obigen § 1 Pflichten Abs. 1 bis 6. Es steht dem Auftragsnehmer offen, nachzuweisen, dass der Auftraggeberin keinen Schaden entstanden ist bzw. dieser wesentlich niedriger ist in §8 aufgeführte Pauschale. Je nach Fall behält sich die Auftraggberin vor § 9, § 10 und §11 zur Anwendung zu bringen.

§ 8. Schadenersatz:

Schadenersatz kann bis zu einer Höhe eines Tagessatzes (mindestens 100,00 € bis 140,00 €) für jedes Vergehen gefordert werden wodurch die Interessen der Auftraggeberin geschädigt werden.. Weitere Ansprüche bleiben davon unberührt. § 9. Erweiterter Schadensersatz:

Die Auftraggeberin behält sich vor, bei nachweisbar höher anfallenden Schäden, diese direkt als Schadensersatz einzufordern auch wenn diese über den Satz des in §8 aufgeführten Wertes liegen.

§ 10. Schadenersatz durch Forderung Dritter

Schadenersatz kann auch dann gefordert werden, wenn der Auftraggeber der Auftraggeberin schriftlich die Gutschrift einer Promotionleistung fordert oder wenn die Auftraggeberin zum Schutz ihrer eigenen Interessen die Promotionleistung ihrem Auftraggeber gutschreibt, die auf das Fehlverhalten des Promotors zurückzuführen sind. Hier insbesondere, wenn der Promotor durch sein Verhalten, Aussehen (Kleidung/Schuhe/Piercings), Beratung, Aufforderungen zum Kauf bei anderen Verkaufsorten als dem im Auftrag genannten, wenn sich daraus ein Nachteil für das Unternehmen in dem die Promotion stattfindet ergibt, Schaden verübt. Der Schadenersatz richtet sich entsprechend der Forderung des Auftraggebers der Auftraggeberin, bzw. auf die durch Schriftstück beweisbare Gutschrift der Auftraggeberin. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

§ 11. Schadenersatz aus nicht erbrachten Dokumentationsleistung

Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht der Dokumentation nicht nach oder erst nach schriftlicher Aufforderung, so wird eine dem im Auftrag definierte Schadenssumme erhoben. Ist keine Vereinbarung darüber getroffen worden wird pro Promotionbericht/Promotionnachweis mindestens 10,00 EUR pro Tag festgelegt, maximal jedoch bis zu einer Summe eines Tagessatzes.

§ 12. Kündigung


12.1. Die Auftraggeberin behält sich in den o.a. Fällen die fristlose Kündigung des Auftrages vor. Im Fall der fristlosen Kündigung, ist die Auftraggeberin berechtigt, die bereits erteilten Aufträge anderweitig zu vergeben.

12.2. Verlangt die Auftraggeberin die sofortige Ablösung des Auftragsnehmers, so wird dieses durchgeführt. Hiermit endet der Auftrag, eine Vergütung kann nur entsprechend der tatsächlich erbrachten Tätigkeit/Leistung verlangt werden.

12.3. Die Auftraggeberin kann Aufträge mündlich ohne Fristwahrung kündigen.

12.4. Nach einer Kündigung erlöschen alle weiteren Aufträge des Auftragsnehmers.

§ 13. Abtretungsverbot:

Der Auftragsnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten und zu verpfänden.

§ 14. Ein Einbehaltungs- und Zurückbehaltungsrecht, für überlassenes Material, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 15. Gerichtsstand I.:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird - soweit der Auftragsnehmer Kaufmann ist - Groß-Gerau vereinbart.

§ 16. Gerichtsstand II.:

Bei Rückabwicklung vereinbaren die Parteien Groß-Gerau als Gerichtsstand.

§ 17. Bei Antritt der Promotion, werden diese AGB akzeptiert.

§ 18. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden können, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.

 

Kontakt- und Terminvereinbarung

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter der folgenden Kontaktdaten:

 

Alexander Socher

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